General-Vollmacht

Aus Genealogen im Hinterland
Zur Navigation springenZur Suche springen

Die folgende General-Vollmacht und deren Transliteration wurde uns freundlicherweise von Klaus Ronzheimer, Herzhausen, zur Verfügung gestellt. Darin überträgt die Nichte seines Urgroßvaters mütterlicherseits seinem Urgroßvater alle Erbrechte.

„General-Vollmacht

Ich, die endes unterzeichnete Elisabetha Oßwald, geb. Lotz, von Herzhausen, im Kreis Biedenkopf, in Hessen Darmstadt, eheliche und großjährige Tochter des dortigen Jost Lotz und der Elisabetha Lotz, geb. Bernhardt, derweilen in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika in der Stadt New York mich aufhaltend

ernenne hiermit meinen Onkel, Herrn Johannes Lotz, in Herzhausen, in Betreff meines elterlichen Vermögens antheils, oder meiner künftig mir dort zufallenden Erbschaft zu meinem General Bevollmächtigten und erteile ihm hiermit die Macht und Gewalt mich in allen meinen angehenden Rechtsverhältnissen zu vertreten, für mich und in meinem Namen alle mir angefallenen und anfallenden Erbschaften inventieren und abtheilen zu lassen, bedingt oder unbedingt anzunehmen; Loose zu bilden, zu ziehen Herausgaben zu versprechen, anzunehmen; Schenkungen, Vermächtnisse, Übergaben oder sonstige Verfügungen, lästige oder unentgeldliche anzunehmen oder auszuschlagen, die mir zu Theil gewordenen oder zu Theil werdenden Mo- und Immobilien zu verpachten, zu verkaufen, zu versteigern; den Erlöß anzunehmen; zu quittieren, zu cediren; Nachlässe zu gestatten, den Cettionsgreis anzunehmen, zu quittieren, mit Gläubigern und Schuldnern zu liquidieren; Rechnungen anzunehmen, zu bestreiten, mit Miterben zu liquidieren, zu conferiren, ihre Ausstände einzunehmen, einzutreiben, zu quittieren; vor allen Richtern und Gerichten zu erscheinen; sowohl als Kläger als Beklagter aufzutreten, Conigetenzen zu erweitern, Vergleiche abzuschließen, Schiedsrichter zu erwählen, Anwälte zu bestellen, zu widerrufen, Richter und Zeugen zu recusiren, Beweise zu führen, zu widerlegen, alle Rechtsmittel anzuwenden, namentlich zu opponieren, Appellationen, Cassationen und Civilrevisionen zu ergreifen, von Klagen abzustehen, Eide zu deferiren, von deren Ablage zu entbinden, Urteile zu erwirken und sie in meinem Interesse in Vollzug setzen zu lassen, meinen Schuldnern durch alle Zugangsmittel zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten anzuhalten, ihre Mo- und Immobilien und Früchte zu pfänden und versteigern zu lassen, Zwangsveräußerungen einzuleiten, die Angebote der Liegenschaften zu machen, die Versteigerungsbedingungen festzusetzen, das Zuschlagprotocoll und die sonst nötigen Urkunden zu unterzeichnen. Arreste anlegen, gültig erklären und die flüssig werdenden Gelder vertheilen zu lassen, wenn Rechtens körperliche Haft anzuwenden. Hypotheken-Einschreibungen zu nehmen, dieselben so wie die bereits bestehenden streichen zu lassen, ihre Forderungen an Gemeinden oder öffentlichen Anstalten im Verwaltungswege einzutreiben, Rekurse zu ergreifen, Dritte ganz oder theilweise in diese Vollmacht zu substituiren oder substituiren zu lassen, überhaupt alles zu thun und zu unterlassen, was zu dem Interesse der Mandanten für vortheilhaft erachten wird, alles zum Voraus genehmigend, alle nötigen und nützlichen Auslagen und Kosten in Rechnung annehmend.

So geschehen zu New-York, in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika, den dreizehnten Tag des Monats Oktober, ein tausend, acht hundert, drei und siebzig.

Elisabetha Oßwald, geb. Lotz
Mit unterzeichnet deren Ehemann,
Karl Oßwald

Unterzeichnet, gesiegelt und ausgefolgt in Gegenwart von

Wilhelm Stockmaver
Öffentlicher Notar

No. 6170 gesehen im Kaiserlich Deutschen General Consulate zu New York zur Beglaubigung nebenstehender Unterschrift des hiesigen öffentlichen Notars, Herrn Wilhelm Stockmaver

New York, den 13. Oktober 1873
Der Kaiserliche General Consul
Y. H. Hinkel
Gen. Consul“

Quelle: