Breidenbach erhält 1731 die Markterlaubnis
Autor: Norbert Nossek
Dass Breidenbach ein Marktflecken war, ist seit jeher bekannt. Nur seit wann, darüber gibt es keine einhellige Bekundung. In den frühen Tagen des neu eingerichteten Bergamtes zu Breidenbach (um 1730/31) bekamen die Breidenbacher hohen Besuch. Landgraf Ernst Ludwig (1667–1739) aus Darmstadt gab sich die Ehre, um das Bergamt persönlich einzuweihen. Zur Aufwertung Breidenbachs gewährte er die Erlaubnis, drei Kram- und Viehmärkte im Jahr abhalten zu dürfen. Davon zeugt noch die Bezeichnung „Mädplatz“ für den Bereich des früheren Ortsmittelpunktes vor der Kirche. Was fehlt, ist das Dokument der Erlaubnis von 1731.
Breidenbach ist Dank der Herren von Breidenbach, die 1699 in den Reichsfreiherrenstand erhoben wurden, zu einem politisch und wirtschaftlich aufsteigenden Ort herangewachsen. Die Blütezeit des Ortes ist die Zeit zwischen 1730 und 1850. In der folgenden Zeit nach 1850 nimmt die Vormachtstellung als Hauptort in dem, nach dem Ort benanntem Gebiet, dem Breidenbacher Grund stetig ab. Mit der Einstellung des Hüttenbetriebes in 1842 und der Aufgabe des Bergamtes waren die Weichen gestellt. Breidenbach war bis zu jener Zeit ein relativ reicher Ort. Ein hoher Anteil von jüdischen Bürgern lässt vermuten, dass hier auch Geld zu Hause war, was sich ab der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts änderte, da jüdische Familien in größere Städte und nach Amerika abwanderten. In der Zange der größeren Nachbarorte Laasphe, Wallau und Biedenkopf konnte sich Breidenbach nicht städtisch entwickeln. Die Städte liefen uns immer mehr den Rang ab, vor allem später während der preußischen Herrschaft setzte sich Biedenkopf endgültig durch. Im Jahr 1730 wurde das Bergamt eingerichtet, in Schmeds Haus (Nr. 34) vor der Kirche. Ob diese beiden Ereignisse, Bergamt und Marktrechte im Zusammenhang stehen, davon darf man ausgehen und dass sie mit dem Besuch des Landgrafen Ernst Ludwig (1667–1739) im Zusammenhang stehen. Für Breidenbach bedeutete dies in jener Zeit eine ungeheure Aufwertung. Der kirchliche Schwerpunkt Breidenbachs spielte zu dieser Zeit schon keine große Rolle mehr. Das Marktrecht wurde im Feb. 1781 noch einmal erneuert.
Beschreibung der Häuser um 1830: 1) Kirche 2) Pfarrhaus I. 3) Schneirersch 4) Wolfs 5) Wellems 8) Pawels 9) Schustersch 10) Pfarrhaus II. 13) Aljos 14) Gehannfäldes 15) Sterjersch 16) Gelches 17) Weygands 18) Laubersch 21) Bonäggersch 22) Ammeschefersch 23) Grescherwersch 25) Schmandläb 26) Grettches 27) Jerjes 30) Schneirersch 31) Bennersch 32) unbekannt 33) Lodds 34) Schmeds 35) Schusterorms 36) Ahlescholze 37) Sängersch 38) Grewe 44) Ormches
Nach 1780 erbaut: 84) Abrahams 87) Gedaljes 92) Schusterhannes 99) Josephsläb 115) Schulgebäude
Am unteren Bildrand (34) Schmeds, Wohnhaus der Familie Theophel; darüber (35) Meissnersch, zu jener Zeit mit Metzgerei, Gastwirtschaft und Pension; am oberen Bildrand (38) Grewe, zu der Zeit nur noch Gastwirtschaft, das so genannte „Scharfe Eck“, Treffpunkt der Alkohol konsumierenden Jugend; rechts daneben (37) Scherersch, das letzte Textilwarengeschäft im Ort. Links vor der Einmündung des Altwegs, (zu jener Zeit noch Vordere Ortsstraße) erkennt man die „Milchpritsche“ Sammelstelle der Milchkannen, der bäuerlichen Kleinbetriebe. Am linken Bildrand unter dem Blätterdach der Krimmlinden, der Marktplatz, umzäunt mit einem weißen Lattenzaun. Auf diesem Grundstück stand das „Lodds“ Haus mit Gastwirtschaft und Bäckerei der Familie Scheuer. Als es am 9. Sept. 1893 dem Feuer zum Opfer fiel, wurde es nicht wieder aufgebaut. Das Grundstück wurde mit neun Krimmlinden bepflanzt, von denen drei heute noch stehen, und mit einer Grünanlage hergerichtet.
Vorhanden ist aber ein Dokument aus dem Jahr 1781:
Privilegium
Vor
Die Gemeinde Breidenbach,
Fürst Amts Blankenstein
zu Anlegung Dreyer Vieh und Krämer-Märkte
Sub dato Pirmasens den 12ten Februar 1781
Von GOTTES Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen
Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelenbogen, Diez, Ziegenhein
Nidda, Hanau, Schaumburg, Isenburg und Büdingen p. Ihro Preußisch Kaysl. Majestät bestelter General Feld Marschall und des St. Andreas, wie auch des Königl. Preusichen schwarzen Adler Ordens Ritter p.p. thun kund und bekennen vor Uns, Unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Heßen, mit diesem Brief öffentlich :Nachdem bey Uns die Gemeinde Breidenbach, Amts- Blankenstein untertänigst angesucht und gebäten, daß Wir geruhen wolten zu Beförderung mehreren Handels und Wandels, wie auch ihres gemeinen Nutzens umd Besten willen, ihr zu gestatten, das Jahr über drey Vieh- und Krämer Märkte halten zu dörfen, und sie deshalben mit einem besonderen Verwilligungs = und Freiheits = Brief zu versehen ; wasmaßen Wir auf eingezogener Erkundigung, ihrem Gesuch in Gnaden Statt gethan und in die Verichtung ersagter Vieh = und Krämer = Märkte gewilliget haben; Thun das auch hirmit und Kraft dieses Briefes, also und dergestalten daß gedachter Gemeinde Breidenbach alljährlich Drey Vieh= und Krämer= Märkte, und zwar den ersten auf den Donnerstag nach Sonntag Oculi, den zweyten auf Mitwochen vor Waldpurgis Tag und den dritten auf den Donnerstag nach Domin Trinitatis zu halten, gestattet und an bemelten Tägen Jeder männiglich sich dieser freyen und öffentlichen Jahr Märkten mit seinem Handel an Vieh und anderen Waren durch Kauf und Verkauf aufrichtig nach seinem besten Nutzen zu gebrauchen, auch zu solchem Ende und Behuf allen und jeden Viehhändlern und Krämern, sowohl Christen als Juden sie seyen in= oder außerhalb Unseres Fürsten-thums und Landes seßhaft mit ihrem Vieh, Waaren und Gütern, in besagt Unserm Fürstenthum und Landen an allen Orten und Enden, wo wir zu gebieten und zu begleiten haben, solche Vieh= und Krämer= Märkte zu besuchen darzu und davon zu ziehen und solange sie darauf sind, vollkommener Sicherheit, Schutz, Schirm, Geleit und überhaupt alle die jenigen Rechte und Freiheiten, nach vorheriger Ausrichtung des gewöhnlichen Zolls Preises, Weg und Stand= wie auch des bey dem Vieh herkömmlichen Auf= und Abtrieb= Geldes und zwar von einem Pferd oder Ochsen 4 Xer und von einer Kuh 2 Xer : von welchen Abgaben Wir jedoch die Verkäufer so Christen als Juden welche diese naue Jahr-Märkte besuchen werden, die erste drey Jahre gänzlich befreyet haben wollen : zu genießen und derselben sich zu erfreuen haben sollen, wie solche andern freyen Vieh= und Jahr Märkten in Unsern Fürstlichen Landen verwilligt und bey denselben gebräuchlich sind.
Wir befehlen demnach allen und jedem Unsern Beamten und Unterthanen, insonderheit den benachbarten Städten, Flecken und Dorfphasten in unserem Ober Fürstethum, daß sie gedachter Gemeinde Breidenbach, wie auch deren ausländischen Viehändlern, Krämern und Handelsleuten in der Besuchung sothaner offenen Vieh= und Jahrmärkten keine Hinderung thun, sondern sie vielmehr bey dieser Unserer Begnadigung schützen und alle Beförderung erweißen sollen.
Jedoch behalten Wir Uns, Unsern Erben und Nachkommen, bevor, diese naue Jahr= Märkte, nach Unserm Gutbefinden zu verlegen, oder gar wieder aufzuheben.
In Urkund deßen haben Wir diesen Verwilligungs= und Freiheits Brief eigenhändig unterschrieben und Unser Fürstlich Geheimes Insiegel darauf drucken laßen.
So geschehen Pirmasens den 12ten Februar 1781.
Dieses Dokument wurde am 12.02.1781 von Landgraf Ludwig IX. zu Hessen in Pirmasens (mit Siegel) ausgestellt. Warum wurde es in Pirmasens ausgestellt? Hier ist meine Antwort:
Landgraf Ludwig VI. (1630–1678) hatte aus zwei Ehen jeweils einen Sohn, die er zu Co-Regenten ernannte.
Ludwig VII. v. He-Darmstadt (1658–1678) und
Ernst Ludwig v. He.-Darmstadt (1667–1739)
In der nächsten Generation regierte der Sohn Ernst Ludwigs, Ludwig VIII. (1691–1768) alleine.
In der darauffolgenden Generation wurde die Landgrafschaft wieder aufgeteilt unter den Söhnen
Ludwig IX. (1719–1790) und Georg Wilhelm (1772–1782).
Ludwig IX wohnte bedingt durch seine Heirat (1741) in Buchsweiler und regierte in Pirmasens. Im Jahr 1808 wurde er Großherzog von Hessen-Darmstadt.
Georg Wilhelm (1772–1782) war ab 1766 Großherzog in Darmstadt. Er erlangte durch seine Ehe (1748) mit Marie Louise v. Leiningen-Dagsberg-Falkenburg die Unterherrschaft Broich (bis 1808).
In der folgenden Generation regiert ab 1790 Großherzog Ludwig X. (1753–1830) in Darmstadt.
Bei dem Dokument könnte es sich um eine Erneuerung (Verlängerung) eines alten Privilegs gehandelt haben. Allerdings ist für eine Erneuerung der Zeitraum von 50 Jahren eine recht lange Zeit, üblich waren 30 Jahre. Folglich könnte es sich auch um eine Neuausstellung der Urkunde gehandelt haben.
Wem diente diese Markterlaubnis?
Diese Markterlaubnis kam in erster Linie den jüdischen Viehhändlern im Ort zugute, denn nun konnten sie jährlich drei Viehmärkte im Dorf abhalten. Auch Baumwollzeug und Strickwaren sowie feine Stoffe und Spezereiwaren, Sachen die man nicht zum Leben benötigt, fanden sich im Angebot jüdischer Händler. Auffällig ist, dass der jüdische Bevölkerungsanteil in der Gemeinde ab dieser Zeit sprunghaft anstieg.
Die jüdischen Kaufleute nahmen den beschwerlichen Weg nach Pirmasens auf sich, um mit dieser Markterlaubnis ihren Lebensunterhalt durch den Handel abzusichern. Sie verdienten an dem Handel genauso wie die Gemeinde Breidenbach, die Herren von Breidenbach und der Landgraf selbst.
Wie kam dieses Dokument in unseren Besitz?
Es wurde unter alten Dokumenten in einem noch älteren Tresor gefunden. Dieser diente jahrzehntelang dem jüdisch stämmigen Notar Hesse in Laasphe als Ablage. Denn was lag jüdischen Händlern näher, als ein wichtiges Dokument einem jüdischen Notar anzuvertrauen. Das Dokument überdauerte zwei Weltkriege, sicher verwahrt in einem Panzerschrank unter unwichtigen Papieren. Zum Vorschein kam es bei der endgültigen Entsorgung des Tresors.
Ein jüdischer Advokat im Dritten Reich – wie konnte so etwas möglich sein?
Dazu muss man wissen, dass Herr Hesse Hofadvokat der Fürsten von Wittgenstein war. Er wurde demzufolge von ihnen beschützt und konnte so diese schlimme nationalsozialistische Zeit überstehen.