Der Breidenbacher Grund im Herzen des Hinterlandes: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Genealogen im Hinterland
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Version vom 8. Juni 2021, 17:25 Uhr

Die folgende Karte des Breidenbacher Grundes mit dem Hauptort Breidenbach demonstriert die Blütezeit unseres Ortes zwischen 1730 und 1870. Die um das Jahr 1730 entstandene Karte, ist eher als hoheitsrechtliche Karte zu verstehen. Sie zeigt die Außengrenze der Gerichtsbezirke des Grundes Breidenbach, in dem die Herrn von Breidenstein Besitz und Macht besaßen und diese auch durch Autorität ausdrückten. Politisch wurde dieses Gebiet nach 1821 in zwei Ladratsbezirke aufgeteilt, der nördliche Teil (im Bild der linke) zu dem Landratsbezirk Battenberg und der südliche (im Bild rechts) dem Landratsbezirk Blankenstein zugeordnet. Im Breidenbacher Grund lag die Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt in erster Instanz gemeinsam in den Händen der Freiherrlichen Familie von Breidenstein und dem Großherzoglichen Haus Hessen- Darmstadt. Die 21 Ortschaften, die den Breidenbacher Grund bildeten, waren bis 1821 sämtlich dem Amt Blankenstein zugeordnet. Nachdem die Napoleonische Ära 1815 endgültig zu Ende ging, trat im März 1820 die Verfassung des Großherzogtum Hessen in Kraft, in der auch die Verwaltungsbezirke neu geordnet wurden.

Im Jahr 1731 erteilte der Landgraf Breidenbach die Marktrechte, jährlich 3 Vieh- und Krammärkte abzuhalten. Es war auch die Zeit, in der der Zuzug jüdischer Familien anstieg. Als einziger Ort im Grund ist hier die Ansiedelung jüdischer Familien und Händler bekannt. Der Handel wurde noch durch die relative Grenznähe zu Nassau, Wittgenstein und Hessen- Kassel begünstigt, denn nur die jüdischen Händler besaßen alle Währungen um Grenzüberschreitenden Handel zu treiben. Ein hoher Anteil von jüdischen Bürgern lässt vermuten, dass hier auch Geld zu Hause war und wir sozusagen eine kleine Finanzmetropole waren. Dieses änderte sich ab Mitte des 19. Jahrhunderts wieder, da die jüdischen Familien allmählich in größere Städte und nach Amerika abwanderten.

Hessen Darmstadt stand im Deutschen Krieg auf der Verliererseite, wodurch das Hinterland annektiert und der Provinz Hessen-Nassau angegliedert wurde.

Am 3. September 1866 wurde in Berlin der Frieden zwischen Preußen und Hessen – Darmstadt geschlossen, das Hinterland und der nordwestliche Teil von Gießen wurden dem Staatsgebiet Preußen einverleibt. Die oberste Leitung wurde Staatsminister a.D. Freiherrn von Patow in der Zivilverwaltung übertragen, Justizrat Meuer von Homberg wurde mit der provisorischen Verwaltung des Kreisamts beauftragt. Als neuer Verwaltungsbezirk wurde der Regierungsbezirk Wiesbaden durch Verordnung vom 22. Februar 1867 gebildet, bestehend aus dem ehemaligen Herzogtum Nassau, der freien Reichsstadt Frankfurt und dem Kreis Biedenkopf. In unserem Kreis wurde das frühere Kreisamt in das Preußische Landratsamt umgewandelt.

Nach der Annexion durch die Preußen in 1867 wurde der Landkreis preußisch und die Breidenbacher Ämter nach Biedenkopf verlegt, Breidenbach verlor dadurch immer mehr an Bedeutung.

Situations-Plan Grund Breidenbach

Text aus der Karte oben links:

„SITUATIONS PLAN

Der adligen Familie von Breidenbach und von Breidenstein, ursprünglich zu gleichen Teil eigentümlich auch als Lehen zugestanden – und durch Erkaufung derer von denen Adligen Familien von Hohenfels, von Selbach, von Lixfeld und von Döring, von denen der Zeit Gräflichen Häuser Nassau und Wittgenstein zu Lehen gehabten Güter völlig übernommen – beiderseitiger von Breidenbach und von Breidenstein Ahnherr Gerlach und Johann, Gebrüder von Breidenbach aber im Jahre 1395 dem Fürstlichen Haus Hessen um Schutz und Schirmer willen vollends zu Lehen aufgetragen – und wieder empfangen – mithin völlig als Lehen besessenen – auch bis zu dem von zweien Breidenbachischen Töchtern im Jahre 1575, und einem von Breidenstein im Jahre 1594 wieder rechtlich unternommenen Verkauf ihrer aus aller drei Herren Lehen bestandenen Anteile Güter zu 2/3 und 1/3 an das Fürstliche Haus Darmstadt, in aller ohne Ausnahme und von Rechtswegen wieder zugestandenen von denen Hessen und Wittgensteinischen Ländern umgrenzten „Grunds- Breidenbach““

Im Textteil unten links wird die Aufteilung der Lehen aufgeführt:

I. Von dem Fürstlichen Haus Hessen-Darmstadt
Das Gericht zu Melsbach, nachher zu Breidenstein
Das Dorf Melsbach, oder nachher das Tal Breidenstein
a) Melsbach
b) Klein-Gladenbach
c) Wiesenbach
d) Achenbach
e) Ober-Dieten
f) Weifenbach und
g) Wallau, der Teil, der in das Gericht Melsbach gehört.
Das Gericht Wallau mit den dazu gehörenden Dörfern
a) Wallau im Hainbach
b) Breidenbach vor dem Kirchhofe
c) Nieder-Dieten
d) Quotshausen
e) Nieder-Hörlen
Als auch das Gräflich Wittgensteinische Lehen, nämlich
Das Gericht zu Breidenbach, das Schmittsgericht genannt, mit den dazugehörenden Dörfern
a) Wallau unterm Weg
b) Breidenbach hinterm Kirchhofe
c) Wolzhausen
Und das unter dem Fürstlich Hessischen Lehen in vorbenannten Dörfern der Gerichte Breidenbach, ohne zu wissen, welches Stück und wo es eigentlich sei, mit anderen Gräflich Wittgensteinischen Lehen nämlich:
Ein Dritt-Teil und ein achtzehnter Teil des Gerichts Breidenbach zu Lehen und ein halber Dritt-Teil desselben Gerichts als Pfand-Lehen von denen von Selbach.

II. Von dem Fürstlichen Haus Nassau.
Das Gericht Eisenhausen, dazu gehört:
a) Ober-Eisenhausen
b) Nieder-Eisenhausen
c) Steinperf
Die Bewohner sind freie Leute im Grund Breidenbach

III. Von dem Gräflichen Haus Wittgenstein
Der Anteil am Gericht Lixfeld, mit dazu gehört:
a) Obern-Hörle
b) Lixfeld
c) Gönnern
d) Frechenhausen
e) Simmersbach
g) Das Dorf Roth hat ein besonderes Gericht und ist auch Gräflich Wittgensteinisches Lehen.